Organisationsstruktur des Stiftungsbereichs Schulen in den
v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel
Präambel
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind einer der größten evangelischen Schulträger in Deutschland. Die Bildungsangebote sind verschiedenen Stiftungen bzw. Stiftungsbereichen zugeordnet.
Zum Stiftungsbereich Schulen gehören sieben Schulen sowie eine Beratungsstelle. Der Stiftungsbereich Schulen hat seinen Geschäftssitz in Bielefeld. In den Schulen prägen der schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag und das diakonische Profil die vielfältigen und differenzierten Angebote im allgemeinbildenden, berufsbildenden und sonderpädagogischen Bereich.
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel betrachten es als eine Kernaufgabe, durch eigene Schulen unterschiedlicher Art jungen Menschen Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu eröffnen und gleichzeitig als diakonischer Träger einen bildungspolitischen Beitrag zu leisten. Die Schulen sind der Vision des Trägers „Gemeinschaft verwirklichen“ und seinem diakonischen Auftrag, jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit und Individualität wert zu schätzen und zu begleiten, verpflichtet.
Schulträger
Für das Öffentlich-Stiftische Gymnasium Bethel, die Sekundarschule Bethel und das Berufskolleg Bethel sind die Stiftungen Bethel, Sarepta und Nazareth Träger im Sinne des SchulG NRW §100.
Für die Mamre-Patmos-Schule, das Kerschensteiner Berufskolleg, die Schule am Schlepperweg und die Dothanschule ist die Stiftung Bethel Träger im Sinne des SchulG NRW §100.
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind ein Verbund der „Stiftung Bethel”, der „Stiftung Nazareth”, der „Stiftung Sarepta” und der „Hoffnungstaler Stiftung Lobetal”. Sie sind kirchliche Stiftungen privaten Rechts und stehen unter der Stiftungsaufsicht der Evangelischen Kirche von Westfalen. Sie werden vertreten durch den Vorstand.
Vorstand
Zu den Aufgaben des Vorstands als Schulträger zählen insbesondere
- Die Genehmigung der kurz- und mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung
- Die Genehmigung der Schulentwicklungsplanung
- Die Errichtung oder Schließung von Schulen bzw. Bildungsgängen
- Die Abstimmung der strategischen Planung mit der Geschäftsführung
Ein Vorstandsmitglied ist Dienstvorgesetzte/-r der Geschäftsführung.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung des Stiftungsbereichs Schulen ist durch den Vorstand der
v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel beauftragt und bevollmächtigt, die Schul- und Dienstaufsicht sowie die Vertretung des Schulträgers in den für den Schulbereich anfallenden Angelegenheiten wahrzunehmen. Sie/er trägt die wirtschaftliche und inhaltliche Gesamtverantwortung für den Bereich und trifft die Personalentscheidungen über Schulleitungen und die Leitung der Beratungsstelle sowie deren Stellvertretungen.
Kuratorium
Das Kuratorium ist ein Gremium der Beratung und der Information. Durch dieses wird der Austausch zwischen der Stadt Bielefeld, der Evangelischen Kirche von Westfalen und den v.Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Bezug auf die Entwicklung der Schulen des Stiftungsbereichs Schulen sowie deren Einbindung in die Bildungslandschaft Bielefelds sichergestellt.
Das zuständige Vorstandsmitglied lädt in der Regel einmal jährlich zur Sitzung des Kuratoriums ein und leitet dieses. Dem Kuratorium gehören an
- zwei Mitglieder des Vorstands der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel
- Geschäftsführung des SB Schulen
- zwei Vertreter/-innen der Schulverwaltung der Stadt Bielefeld
- zwei Vertreter/-innen der politischen Gremien der Stadt Bielefeld
- die/der Bezirksbürgermeister-/in von Gadderbaum
- ein Vertreter/eine Vertreterin des Landeskirchenamtes
- der Leiter/-in der Schulverwaltung des SB Schulen (Schriftführung)
Gäste können bei Bedarf zu Tagesordnungspunkten eingeladen werden.
Leitungskonferenz
Die Leitungskonferenz ist der Ort für Dienstbesprechungen, Information, Austausch und gemeinsame Beratungen. Sie findet mehrmals im Jahr zu vereinbarten Terminen statt. Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer lädt zu den Sitzungen schriftlich mit Tagesordnung ein.
Der Leitungskonferenz gehören an:
- Geschäftsführung des Stiftungsbereichs Schulen
- Schulleiterinnen und Schulleiter
- Stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter
- Leiter/-in der Beratungsstelle
- Stellvertretende Leiterin/ Stellvertretender Leiter der Beratungsstelle
- Leiter/Leiterin der Schulverwaltung
Beschlossen vom Vorstand der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel 26.06.2012; überarbeitete Fassung 2.11.2020
Aktualisiert am 01.11.2020