Schulen Bethel



 

Konfirmations-Gottesdienst 2022 in der Zionskirche



„Glauben heißt vor allem: Vertrauen“.

Petrus antwortete Jesus und sprach: „Herr, bist du es, so befiehl mir, zu dir zu kommen auf dem Wasser.“ Matthäus 14,28

Unter diesem Bibelwort stand die festliche Konfirmation von 22 jungen Menschen in Bethel am 8. Mai 22 in der Zionskirche. Vor ihrer Konfirmation empfingen drei von ihnen im Gottesdienst zunächst noch die Taufe und wurden damit in die Gemeinde der Christen aufgenommen. Sieben der Konfirmandinnen und Konfirmanden waren Schülerinnen und Schüler der Mamre-Patmos-Schule. Sie hatten mit Unterstützung einer Lehrerin und Diakonin ebenfalls am Konfirmandenunterricht teilgenommen.

In der voll besetzten Zionskirche herrschte zu Beginn des Gottesdienstes eine angeregte Stimmung zwischen den Gottesdienstbesuchern. Dann wurde es schlagartig still und alle Menschen erhoben sich, als Pfarrer Pastor Melzer und Diakonin von Haebler in ihren Talaren mit der Gruppe der Konfirmandinnen und Konfirmanden durch den Mittelgang der Kirche schritten.

„Glauben heißt vor allem: Vertrauen“. Diese zentrale Botschaft für das weitere Leben bekamen die jungen Menschen mit auf ihren Lebensweg. In einem anschaulichen Anspiel setzen die Jugendlichen das Thema szenisch um: ein Partner führt – der andere wird mit verbundenen Augen geführt. Nur im Vertrauen aufeinander gelangen wir zum Ziel.

Jede Konfirmandin und jeder Konfirmand erhielt mit dem Segen am Altar den persönlichen Konfirmationsspruch. Eine Zusage und Inspiration, die im Leben immer wieder hervorgeholt werden und Kraft geben kann.

<< zurück

Stiftungsbereich Schulen
Nazarethweg 5
33617 Bielefeld
 
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
© 2024 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel