Schulen Bethel



 

Mit­ar­bei­ten­den­ver­tre­tung

Die Mitarbeitendenvertretung Schulen und Zionsgemeinde für die Kolleginnen und Kollegen des Stiftungsbereiches Schulen befindet sich im

Sareptaweg 4
33617 Bielefeld
(Raum C 016 / C 017 - Erdgeschoss).


Telefon: 0521 144-3308

Sprechzeiten (außerhalb der Ferien) 
Mittwoch      | 08:30 - 09:30 Uhr
Donnerstag   | 12:00 - 14:00 Uhr (später telefonische Erreichbarkeit für kurze Terminabsprachen)

Wir bitten um Kontaktaufnahme per E-Mail (s.u.) - wir rufen baldmöglichst zurück.

In den Schulferien empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme über E-Mail, da aufgrund von Urlaubszeiten nur ein eingeschränkter Betrieb möglich ist.

Bei allen Fragen oder Anliegen nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:
mav.schulen­und­zions­gemeinde@bethel.de

Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung

Für die Schwerbehindertenvertretung des Stiftungsbereich Schulen ist Ingrid Burgmann Ihre Ansprechpartnerin.

Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung können die Schwerbehindertenvertretung zu folgenden Anliegen kontaktieren:
  • Informationen und Beratung zu individuellen Rechten (z.B. SGB IX)
  • auf Wunsch Teilnahme oder Unterstützung in Gesprächen mit Dienstvorgesetzten (auch bei BEM-Gesprächen)
  • individuelle Begehungen des Arbeitsplatzes zur Ermittlung eines individuellen Unterstützungsbedarfes
  • Vermittlung an und Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt der Stadt Bielefeld sowie den Integrationsfachdiensten
  • Koordination der Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und dem Integrationsteam des Stiftungsbereichs Schulen/Zionsgemeinde

Alle Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und können gegebenenfalls mit der MAV kommuniziert werden. 

Frau Burgmann erreichen Sie telefonisch unter 0521 144-3308 oder per E-Mail ingrid.burgmann[at]bethel.de

Sareptaweg 4
33617 Bielefeld
Telefon 0521 144-3308

Die Stellvertretung übernimmt Ralf Winkelmann ralf.winkelmann[at]bethel.de
 
Stiftungsbereich Schulen
Nazarethweg 5
33617 Bielefeld
 
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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