Schulen Bethel



 

Inklusion in schulischer Bildung

Jedes Kind und jeder Jugendliche hat das Recht auf die Entfaltung der individuellen Persönlichkeit, der eigenen Lern- und Leistungsmöglichkeiten und Begabungen. Dazu gehören differenzierte Bildungsangebote, individuelle Förderung, Beratung und immer die Möglichkeit, Gemeinschaft zu erleben und sich einer Gemeinschaft zugehörig fühlen zu können.

Wie es am besten geht? Wir arbeiten daran, unsere unterschiedlichen Lern- und Förderangebote in unseren Schulen weiter zu entwickeln. Dabei entwickeln wir auch unsere inklusiven Angebote weiter, in denen das gemeinsame Lernen und Leben von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen und Unterstützungsbedarfen im Schulalltag selbstverständlich ist. Welches Angebot ist für welches Kind, für welchen Jugendlichen das richtige? In unseren Schulen bieten wir eine Vielfalt an - vielfältig, wie die Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen sind, die bei uns ihre schulische Heimat finden möchten.

Gemeinschaft (neu) Lernen Ein Artikel von B. Manschmidt in Bethel

Hier finden Sie das Konzept der Sekundarschule Bethel.

Das Friedrich v. Bodelschwingh Berufskolleg umfasst seit dem 01.08.2022 ein Berufskolleg und ein Förderberufskolleg in einer gemeinsamen Schule.

Hier geht's zu einem Artikel aus dem RING  zum Zusammenschluss der beiden Berufskollegs.
Stiftungsbereich Schulen
Nazarethweg 5
33617 Bielefeld
 
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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