Schulen Bethel



 

Verabschiedung Barbara Manschmidt



Barbara Manschmidt
Mit einem Gottesdienst in der Zionskirche wurde jetzt Barbara Manschmidt aus der Geschäftsführung des Stiftungsbereichs Schulen in den Ruhestand verabschiedet. Ihr Nachfolger ist Pastor Michael Krause, der bislang als Geschäftsführer bei Bethel im Norden tätig war. Im Anschluss an den Gottesdienst empfing die Big Band der Friedrich v. Bodelschwingh Schulen unter der Leitung von Martin Gentejohann die scheidende Geschäftsführerin, der das Musikprofil der Bethel-Schulen immer besonders am Herzen lag. Ein gut 100-köpfiger Chor von Lehrerinnen und Lehrern aus den Kollegien der verschiedenen Betheler Schulen brachte der Geschäftsführerin ein gemeinsames Abschieds-Ständchen. „Das habe ich nicht geahnt, aber ich habe es mir heimlich gewünscht“, freute sich die sichtlich gerührte Barbara Manschmidt.

2009 hatte sie die Geschäftsführung übernommen. In ihrer Wirkungszeit war ihr die Vernetzung und Durchlässigkeit der großen Betheler Schullandschaft ein besonderes Anliegen, verbunden mit umfänglichen baulichen Investitionen in die einzelnen Lernorte. „Wichtig war mir dabei immer das diakonische Profil und die annehmende Haltung in jeder unserer Schulen“, sagte Barbara Manschmidt. Pastorin Dr. Johanna Will-Armstrong, Mitglied des Bethel-Vorstands, würdigte die Leistung von Barbara Manschmidt, die ein gut bestelltes Feld an Michael Krause übergebe. „Zwischen Ihnen beiden ist eine gute Staffelübergabe geglückt – dafür möchte ich Ihnen herzlich danken.“

<< zurück

Stiftungsbereich Schulen
Nazarethweg 5
33617 Bielefeld
 
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
© 2024 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel